Autor von my economy Yıldırım: Das Ministerium wird entscheiden, was der Bauer produzieren wird

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Der „Gesetzesentwurf zur Änderung des Agrargesetzes und einiger Gesetze“ befindet sich in der Endphase. Nach dem von der Zeitung erreichten Entwurf müssen Landwirte für die Herstellung von Werken und Werkgruppen, die vom Ministerium festgelegt werden, eine Genehmigung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft einholen.

Mit anderen Worten, das Ministerium entscheidet, was der Landwirt produzieren wird. Diejenigen, die keine Genehmigung erhalten, werden zuerst verwarnt, und wenn sie die Produktion ohne Genehmigung fortsetzen, werden sie von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeschlossen und es wird eine Verwaltungsstrafe verhängt. Diejenigen, die ohne Genehmigung in den vom Ministerium festgelegten Werken und Arbeitsclustern anbauen, werden für 5 Jahre von der landwirtschaftlichen Unterstützung ausgeschlossen und außerdem mit einer Verwaltungsstrafe belegt.

Der Autor von My Economy Ali Ekber Yıldırım, der über das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft schrieb, das sehr grundlegende Änderungen im Landwirtschaftsgesetz, einigen Gesetzen zur Landwirtschaft und im Forstgesetz vornahm, verwendete die folgenden Worte.

„Mit der Änderung der 7. Ausgabe des Landwirtschaftsgesetzes Nr. 5488 vom 18.4.2006, das während der Regierungszeit der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AK-Partei) erlassen wurde, wurde die Regel, dass die Landwirte verpflichtet sind Holen Sie vor der Produktion die Genehmigung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft ein. :

„Für die Planung der landwirtschaftlichen Produktion, die Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit, die Steigerung der Produktivität, den Schutz der Umwelt und die Schaffung von Nachhaltigkeit wird eine Genehmigung des Ministeriums eingeholt, bevor die Produktion der vom Ministerium festgelegten Werke oder Cluster beginnt. Das Ministerium bestimmt, welche Artefakte oder Sätze von Artefakten hergestellt werden, sowie die minimalen und maximalen Produktionsmaßnahmen auf der Grundlage des landwirtschaftlichen Beckens oder Unternehmens, wobei das Maß von Angebot und Nachfrage und der Grad der Angemessenheit berücksichtigt werden.

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T24

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