Den Weg für die Einwanderung nach Deutschland öffnen

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Diamant-Artillerie

Seit den Turbulenzen an den Flughäfen im vergangenen Sommer wegen Personalmangels in Deutschland arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck an einem neuen Fachkräftemigrationsgesetz. Der Textentwurf, der die Grundzüge des neuen Gesetzes umreißt, wurde heute vom Ministerkomitee angenommen. Es wurde angekündigt, dass der Gesetzentwurf im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten soll.

In den Erklärungen der Ministerinnen und Minister, die heute das Arbeitsmigrationsgesetz eingebracht haben, wurde darauf hingewiesen, dass die Bevölkerung in Deutschland immer älter wird und bis 2035 7 Millionen Fachkräfte verloren gehen, zusammen mit denen, die in Rente gehen. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck wies darauf hin, dass die demografische Entwicklung in Deutschland seit Jahren bekannt sei, ein Zuwanderungsgesetz diesbezüglich aber aus irgendwelchen Gründen nicht erlassen werden könne. Habeck machte auf den Ernst der Lage aufmerksam: „Allein im Bereich Informatik fehlen 100.000 Mitarbeiter, im Bereich Solar- und Windkraft mehr als 200.000.“

Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftswissenschaften wird die Zahl der qualifizierten Arbeitskräfte im Land, die 2020 bei 43 Millionen 500 Tausend lag, bis 2040 auf 38 Millionen zurückgehen. Die Handwerkskammern in Deutschland betonen, dass allein in den eigenen Branchen 250.000 Arbeitskräfte fehlen und fordern dringende Maßnahmen.

Andrea Nahles, Leiterin der Bundesagentur für Arbeit, der für die Beschäftigung in Deutschland zuständigen Agentur, erklärt, dass die Standards, die Deutschland heute hat, nicht gehalten werden können, wenn nicht 400.000 qualifiziertes Personal pro Jahr hinzukommt, und erwähnt, dass schnell Verbesserungen vorgenommen werden sollten.

Wer kann aus Ländern wie der Türkei kommen?

Die Verordnung, deren Entwurf heute vom Ministerausschuss angenommen wurde, basiert auf der Erleichterung der Fachkräftemigration nach Deutschland. Die Regelung soll Personen mit Berufs- oder Hochschulabschluss, Vorkenntnissen der deutschen Sprache, Berufserfahrung, möglichst mit Deutschlandbezug und dem Erreichen der Altersgrenze die Einreise nach Deutschland erleichtern. Tatsächlich wurde im März 2020 eine gesetzliche Regelung erlassen, die die Zuwanderung von Fachkräften von außerhalb der EU nach Deutschland erleichtert, aber die Regelung brachte keine Vorteile, da sie in die Pandemiezeit fiel. Darüber hinaus verhinderten trotz der Verbesserungen Probleme wie Bürokratie und Sprachkenntnisse bei der Gewährleistung der Gleichwertigkeit von Diplomen Fortschritte.

Der Entwurf, der heute ins Kabinett gekommen ist, ermöglicht es, das Gleichwertigkeitsverfahren von Berufs- oder Hochschulabschlüssen in Deutschland unter bestimmten Regeln abzuschließen. So kann beispielsweise ein qualifizierter Arbeitnehmer kommen, der eine 2-jährige Berufsausbildung in einem Land außerhalb der EU, wie der Türkei, absolviert hat, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich gesammelt hat und eine Stelle in Deutschland gefunden hat und ohne offizielle Anerkennung der Diplomgleichwertigkeit in Deutschland arbeiten.

Die Verordnung räumt Unternehmen in Angelegenheiten wie Vorkenntnissen der deutschen Sprache umfassendere Befugnisse ein. In Deutschland hatten Wirtschaft und Industrie jahrelang darauf gedrängt, ihnen die Entscheidung zu überlassen, welches Element für sie geeigneter sei, aber es wurde nicht akzeptiert. Das neue Gesetz gibt ihnen diesbezüglich mehr Handlungsspielraum.

Ein weiterer wertvoller Aspekt der neuen Regelung ist, dass eine qualifizierte Person nicht mehr in ihrem eigenen Bereich arbeiten muss.

Auch das jährliche Mindesteinkommen, eines der größten Hemmnisse für die Ankunft von Abiturienten in Deutschland, wird gesenkt. Wer also nach Deutschland kommen möchte und sogar einen Job findet, wird keine Probleme haben, nur weil sein Einkommen unter der Grundgrenze liegt.

Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, der Architekt des Gesetzes, erklärte, heute sei ein „wichtiger Schritt“ getan worden und sagte: „Wir können die Zuwanderung nicht wie in der Vergangenheit der Bürokratie überlassen. Wir müssen uns bemühen, Arbeitskräfte zu holen Kraft für die Wohlfahrt und das Wirtschaftswachstum Deutschlands. Wir müssen die Zuwanderung qualifizierten Personals fordern. Sonst gibt es keine Gewähr für Wohlfahrt und soziale Sicherheit“, sagte er.

Unter Betonung der Tatsache, dass es weltweit rund 100 Millionen deutschsprachige Menschen gibt, von denen 83 Millionen in Deutschland leben, unterstrich der Minister auch, dass Deutschland im internationalen Zuwanderungswettbewerb nicht sehr vorteilhaft sei.

Stellenausschreibungen werden auf der internationalen Stellenbörse bekannt gegeben

Die erste Migrationsberatung für Fachkräfte, die nach Deutschland kommen wollen, erfolgt im eigenen Land. Mit der gesetzlichen Regelung ist geplant, die Visumverfahrenszeiten für umgeschultes Personal zu beschleunigen. Eine weitere Neuerung ist, dass Arbeitnehmer, die einen Abschluss haben und „großes Potenzial sehen“, ein Visum für 6 Monate erhalten können, um nach Deutschland zu kommen und einen Job zu suchen. Die wertvollste Regel hier ist die Regel des eigenen Lebensunterhalts. Es wird ein System implementiert, bei dem der Incoming nach Kriterien wie Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und Zugehörigkeit zu Deutschland bewertet wird. Die Details, wie genau das Punktesystem funktionieren wird, werden jedoch voraussichtlich nach Inkrafttreten des Entwurfs geklärt.

Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland werden auch offen für internationale Bewerbungen über offizielle Seiten wie „Make it in Germany“ ausgeschrieben. Auf diese Weise sollen Personen, die sich aus verschiedenen Ländern bewerben möchten, schneller informiert werden.

Die Expansion auf den Balkan weitet sich aus

Die Regierung strebt an, in Bereichen, in denen keine Qualifikation erforderlich ist und Hilfskräfte erforderlich sind, eine Bedürftigkeitsquote für einen bestimmten Zeitraum festzulegen und Personal ins Land zu holen. Als Bedingung hierfür sieht der Entwurf die Zahlung eines Gehalts in Höhe des tariflich garantierten Einkommens vor. In dieser Form soll der Markt davor bewahrt werden, zu einem Niedrigpreissegment zu werden.

Auch das sogenannte Westbalkan-Arrangement, das seit 2016 für Staatsangehörige Albaniens, Bosniens, des Kosovo, Nordmazedoniens, Montenegros und Serbiens eine Erwerbstätigkeit in Deutschland vorsieht und 2023 ausläuft, wird unbefristet gestellt. In der Verordnung wird angestrebt, die für zukünftige Personen festgelegte Quote von 25.000 Personen pro Jahr zu erhöhen. Darüber hinaus soll der Anwendungsbereich auf weitere Länder ausgeweitet werden.

Gegen die Hauptopposition

Schätzungen zufolge wird die Zahl der qualifizierten Arbeitnehmer in Deutschland, die bei rund 43 Millionen liegt, aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland bis 2040 auf 38 Millionen zurückgehen.

In Deutschland üben Arbeitgeber und Industrie seit langem Druck auf die Regierung aus, die Arbeitsmigration ins Land zu erleichtern. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) teilte mit, dass viele Unternehmen aufgrund fehlender Beschäftigung keine Ausschreibungen erhalten und ihr Arbeitstempo reduziert hätten. Vorstandsvorsitzender Peter Adrian sagte in seiner Erklärung gegenüber dpa, man glaube, dass das neue Gesetz die Anwerbung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten erleichtern werde. Laut Adrian ist die Personallücke nach dem Stromverbrauch das zweitgrößte Problem der Unternehmen in Deutschland.

Die Christliche Einheitspartei (CDU/CSU), die Zuwanderung nach Deutschland immer misstrauisch gegenübersteht, kritisiert die Neuregelung. Der CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz plädiert dafür, vor der Rekrutierung von Personal außerhalb der EU und der Vorbereitung einer neuen Zuwanderung darauf zu achten, Ausländer, die im Land nicht erwerbstätig sein können, ins Arbeitsleben zu holen.

T24

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