Gegen den Professor, der sich beim Rektor der Uşak-Universität beim Hochschulrat beschwert hatte, wurde eine Untersuchung eingeleitet.

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Gegen einen Professor der Universität Uşak wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er sich beim YÖK über den Rektor der Universität und die Mitglieder des Verwaltungsrats beschwert habe.

Ein Professor, der eine Mission an der Uşak-Universität durchführt, bewarb sich bei der Universität, um Informationen über die von der Universität im vergangenen Juni veröffentlichte akademische Ankündigung zu erhalten, und der Rektor der Uşak-Universität, Prof. DR. Ekrem Savas und Mitglieder des Verwaltungsrats der Uşak-Universität zu YÖK. Nach der Beschwerde leitete die Universität ein Ermittlungsverfahren gegen den Professor ein.

Dem Bericht von Birgün zufolge reagierte die Abteilung für Arbeitnehmer der Uşak-Universität auf die Beschwerde des Professors. Im Gegenzug wurde erklärt, dass die Entscheidung im Einklang mit dem Hochschulgesetz Nr. 2547, der Verordnung über die Bestimmung und Verwendung von Dozentennormteams in staatlichen Hochschuleinrichtungen, der Verordnung über die Beförderung und Ernennung von Fakultätsmitgliedern und getroffen wurde die Richtlinie zur Beförderung und Ernennung von Fakultätsmitgliedern der Universität Uşak.

In dem von der Universität Uşak versandten Schreiben heißt es: „In Bezug auf die Behauptungen über Unregelmäßigkeiten, die Gegenstand Ihrer Beschwerdeanträge sind und in Ihren Anträgen beschrieben sind, haben die Fakultät für Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften der Universität Uşak und die Abteilung für Arbeitnehmer der Universität Uşak erklärt, dass die Verfahren durchgeführt wurden im Einklang mit den einschlägigen Gesetzesentscheidungen aus, obwohl der Rektor der Uşak-Universität, Prof. DR. In Bezug auf Ekrem Savaş und die Mitglieder des Verwaltungsrats der Universität Uşak wurde gemäß den Disziplinarentscheidungen zu Punkt (a) und (b) des 53. Punkts des Hochschulgesetzes Nr. 2547 eine Disziplinaruntersuchung gegen Sie eingeleitet Ihre Beschwerde an den Hochschulrat.

T24

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