Unbeeinträchtigte Freiheitsstrafe für den Angeklagten, der telefonisch belästigt hat

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Sicherheitsbeamter in Izmir Ozge T(31), der belästigt. Hassan Ali T.(34) 2 Jahre 3 Monate, wer hat der Dame die Nummer gegeben Mehmet Fatih B. (30) wurde zu 2 Jahren Haft verurteilt. Der Richter hat die Wertschätzung der Urteile der Angeklagten nicht herabgesetzt. Die Anwältin von Özge T., Nazlı Demir, sagte: „Die Bedeutung dieses Dokuments liegt darin, dass der Rabatt für die ‚Anzugskrawatte‘, bekannt als ‚Anzugskrawattenrabatt‘, nicht öffentlich angewendet wurde.“

Das Mobiltelefon von Özge T. erhielt am 14. Oktober 2020 einen Anruf. Derjenige, der sagte, er wolle sich mit Özge T. anfreunden, die von einer ihm unbekannten Nummer angerufen wurde, setzte seine Belästigung fort. „Von wem hast du meine Nummer?“, fragte Özge T. Er gab den Namen des verheirateten Mehmet Fatih B. Özge T., die immer wieder vom Telefon gestört wurde, ging zur Polizei und erstattete Anzeige. Die Polizei stellte fest, dass der Besitzer der Leitung Hasan Ali T. Nach den Ermittlungen wurde eine Klage gegen Hasan Ali T. und Mehmet Fatih B. beim 45. Strafgericht erster Instanz in Izmir eingereicht. In der Anklageschrift wurde für jeden der beiden Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 2 bis 4 Jahren wegen des Fehlers gefordert, „einander rechtswidrig persönliche Informationen zu geben, zu verbreiten und zu beschlagnahmen“. Außerdem wurde eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 1 Jahr wegen des Vergehens des Angeklagten Hasan Ali T. wegen „beharrlichen Telefonierens mit jemandem in der Absicht, seine Ruhe und Frieden zu stören, Lärm zu machen oder sich an anderen rechtswidrigen Handlungen zu beteiligen, gefordert zum gleichen Zweck handeln“.

„Es ist wichtig, den Wohlverhaltensabschlag nicht anzuwenden“

In der 4. Anhörung des Falls am 21. Oktober verkündete der Gerichtsausschuss seine Entscheidung. Einer der Angeklagten, Mehmet Fatih B., wurde für 2 Jahre und Hasan Ali T. für 2 Jahre und 3 Monate inhaftiert. Die Wertschätzung für die Angeklagten sei nicht gemindert worden. Das Urteil für die Angeklagten wurde von den Anwälten dem Berufungsgericht vorgelegt.

Die Anwältin von Özge T., Nazlı Demir, erklärte, sie habe in dem Fall eine bemerkenswerte Haltung gezeigt und sagte: „Der Wert dieses Dokuments besteht darin, dass der Rabatt für guten Zustand, der in der Öffentlichkeit als ‚Krawattenrabatt‘ bekannt ist, gilt „Es ist unglaublich wertvoll für unsere anderen Damen, weil sie wissen, dass es einen Fluchtweg vor den Männern gibt, die sie missbrauchen. Auf diese Weise werden sie sich sicherer fühlen.“ (DHA)

 

T24

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