Beschreibung der ‚Pädagogischen Formation Education‘ von MEB

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Bildungsministerium(MEB) teilte mit, dass die Nachricht, dass Absolventinnen und Absolventen einer pädagogischen Ausbildung von der schriftlichen Prüfung für das Fachlehramt befreit seien, nicht der Wahrheit entspreche.

In einer Mitteilung des Ministeriums heißt es: „Heute wurde in einigen Medienorganen darüber berichtet, dass die Absolventen einer pädagogischen Ausbildung von unserem Ministerium einem Meistertitel gleichgestellt und die Betroffenen von der schriftlichen Prüfung für den Meistertitel befreit wurden Titel eines erfahrenen Lehrers. Unser Ministerium hat keine Erklärung abgegeben, dass die pädagogische Ausbildung einer postgradualen Ausbildung ohne Abschlussarbeit entspricht. Die erstellten Berichte spiegeln nicht die Wahrheit wider“, hieß es.

In der Erklärung, die besagt, dass die Befugnis zur Bestimmung, welche Ausbildungen als gleichwertig mit einer Hochschulausbildung angesehen werden, beim Hochschulrat (YÖK) liegt, wurden die folgenden Begriffe aufgenommen:

„Einige unserer Lehrenden haben behauptet, dass die pädagogische Ausbildung, die sie erhalten haben, eins zu eins mit den Studiengängen des ‚Masterstudiengangs Lehramt Berufskunde ohne Abschlussarbeit‘ ist und verlangt, dass ihre Zeugnisse dem ‚Master ohne Abschlussarbeit‘ gleichgestellt werden. Das hat sie Es wurde festgestellt, dass die Gleichwertigkeit mit einem Grundstudium vom zuständigen Hochschulrat festgestellt werden sollte. (DHA)

 

T24

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