Untersuchung von 6 Kosmetikunternehmen durch die Wettbewerbsbehörde

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Wettbewerbsbehörde, Avon Kozmetik Eserleri Sanayi ve Ticaret AŞ, Farmasi International Trade AŞ, Kosan Kozmetik Pazarlama ve Tic. AS, NAOS Istanbul Kosmetikindustrie und -handel. GmbH. Sti., Pierre Fabre Dermo Kozmetik Ltd. Sti. ve Yol Professional Cosmetic Works San. ve Tic. GmbH. Sti. eine Untersuchung eröffnet.

Die Wettbewerbsbehörde gab heute bekannt, dass gegen sieben Kosmetikunternehmen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Wesentliche Akteure des Segments werden daraufhin untersucht, ob sie sich an wettbewerbsbeeinträchtigenden Unternehmungen beteiligt haben. In der Stellungnahme der Institution wurden folgende Aussagen gemacht:

„Die vorläufige Untersuchung, die mit dem Argument durchgeführt wurde, dass die Unternehmen, die im Bereich Kosmetik- und Körperpflegeprodukte tätig sind, gegen das vierte Element des Gesetzes Nr. 4054 verstoßen haben, indem sie die Wiederverkaufspreise festgesetzt und den Internetverkauf eingeschränkt haben, wurde von der Wettbewerbsbehörde abgeschlossen.

Der Wettbewerbsrat hat in seiner Sitzung vom 20.10.2022 die in der Vorrecherche gewonnenen Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse erörtert und die Erkenntnisse für wichtig und ausreichend erachtet; 22-48/696-M(1), 22-48/696-M(2), 22-48/696-M(3), 22-48/696-M(4), 22-48/696- Mit den Entscheidungen mit den Nummern M(5), 22-48/696-M(6), Avon Kozmetik Eserleri Sanayi ve Ticaret AŞ, Farmasi International Trade AŞ, Kosan Kozmetik Pazarlama ve Tic. AS, NAOS Istanbul Kosmetikindustrie und -handel. GmbH. Sti., Pierre Fabre Dermo Kozmetik Ltd. Sti. ve Yol Professional Cosmetic Works San. ve Tic. GmbH. Sti. beschlossen, eine Untersuchung gegen ihn einzuleiten.“

Das vierte Element des Gesetzes Nr. 4054, gegen das angeblich verstoßen wurde, lautet wie folgt:

„Zusammenkünfte, aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen und solche Beschlüsse und Handlungen von Unternehmensvereinigungen, die darauf abzielen, den Wettbewerb auf einem bestimmten Waren- oder Dienstleistungsmarkt direkt oder indirekt zu verhindern, zu verfälschen oder einzuschränken oder die eine solche Wirkung hervorrufen oder hervorrufen können, sind gesetzeswidrig und sind verboten.“

T24

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