AYM wird MEB und 3 Gewerkschaften anhören, die dem Lehrberufsgesetz angehören

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Das Verfassungsgericht (AYM) beschloss, das Ministerium für Nationale Bildung (MEB) und drei Gewerkschaften im Fall der Aufhebung der CHP und der Aussetzung der Durchführung einiger Elemente des Lehrberufsgesetzes anzuhören.

Der Oberste Gerichtshof setzte den Antrag der CHP auf die Tagesordnung des Generalrates, mit dem Antrag auf Aufhebung einiger Entscheidungen im Lehrberufsgesetz Nr. 7354.

In Bezug auf den Antrag auf Nichtigerklärung des Gesetzes beschloss der Oberste Gerichtshof, die Erklärungen des Ministeriums für nationale Bildung und der drei Gewerkschaften mit der höchsten Mitgliedschaft anzuhören.

Der Allgemeine Rat des Verfassungsgerichts wird nach Anhörung der Erklärungen des Ministeriums und der Gewerkschaften zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt über den Antrag auf Nichtigerklärung des Gesetzes entscheiden.

Inmitten der zur Streichung beantragten Themen stehen Entscheidungen über die Einteilung des Berufs in die drei Berufsstufen „Lehrer“, „Fachlehrer“ und „Rektor“ nach der Novizenzeit, die Regelungen bzgl die Verfahren zur Nominierung von Lehramtskandidaten und Lehramtskandidaten und deren Festlegung durch eine Verordnung.

Die erstmals stattfindende Lehramtsprüfung findet am 19. November 2022 statt.

T24

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