In Provinzen mit mehr als 100.000 Dokumenten kann mehr als ein Vollstreckungsamt eingerichtet werden.

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Gemäß der in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Verordnung kann in Provinzen mit mehr als 100.000 Dokumenten mehr als ein Vollstreckungsamt eingerichtet werden.

In Provinzen mit einer jährlichen Zahl eingehender Dokumente von 100.000 oder mehr können eine oder mehrere Exekutivämter durch Bestimmung der Zuständigkeit eingerichtet werden.

Gemäß der in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Verordnung über die Errichtung, Aufgabe und Arbeitsweise der Exekutivbüros kann die Zuständigkeit der Exekutivbüros auf Vorschlag des Präsidiums und mit Zustimmung des Justizministers geändert werden.

Vollstreckungs- und Konkursämter werden der Kontrolle durch Justizinspektoren und Staatsanwälte unterstellt.

Während die Zahl der Dokumente in den Vollstreckungsämtern im August 24 Millionen überstieg, wurden in den ersten 9 Monaten des Jahres 1,2 Millionen Menschen auf die schwarze Liste gesetzt, weil sie ihre Schulden bei Banken nicht bezahlen konnten. Die Zahl der Bürger, die in den letzten 5 Jahren in die schwarze Liste der Banken aufgenommen wurden, hat 4 Millionen 165.000 902 Personen erreicht.

 

T24

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