Bußgeldforderung für 5 Unternehmen im Zementsektor

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In der Untersuchung, die der Wettbewerbsrat gegen 9 im Zementsektor tätige Unternehmen durchgeführt hat, wurden für 5 Unternehmen Geldbußen wegen ihrer wettbewerbswidrigen Aktivitäten beantragt, aber es wurde nicht für notwendig erachtet, eine Geldbuße zu verhängen, da keine ausreichenden Beweise vorgelegt werden konnten erreicht für die Argumente über 4 Unternehmen.

Im Wettbewerbsrat fand im Zusammenhang mit der gegen 9 im Zementsektor tätigen Unternehmen durchgeführten Untersuchung eine gut gemeinte Verteidigungssitzung statt.

Treffen, Leiter der Wettbewerbsbehörde Birol KuleSie fand in der Zentrale der Institution unter dem Vorsitz statt

Küle erinnerte daran, dass bei dem Treffen gegen 9 Unternehmen, die in der gesamten Türkei in der Zementbranche tätig sind, eine Untersuchung eingeleitet wurde, um festzustellen, ob sie gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen haben.

Unter Hinweis darauf, dass das schriftliche Verteidigungsverfahren abgeschlossen sei, erteilte Küle dem Untersuchungsausschuss das Wort, die Argumente und den Inhalt des Dokuments zusammenzufassen.

Der Vertreter des Untersuchungsausschusses hat gemäß der Entscheidung des Wettbewerbsrats vom 1. April 2021 die Untersuchung von Baştaş Başşehir Sanayi ve Ticaret AŞ, Limak Çimento Sanayi ve Ticaret AŞ, OYAK Çimento AŞ, Votorantim Çimento San durchgeführt. ve Tic. AŞ, As Çimento Sanayi ve Ticaret AŞ, Göltaş Göller-Region Çimento San. ve Tic. AŞ, Konya Çimento Sanayi AŞ, Kupeliler Industry AŞ und Çimsa Çimento San. ve Tic. Er erinnerte daran, dass es mit dem Ziel begonnen wurde, festzustellen, ob sie gegen das Gesetz verstoßen haben oder nicht.

Die endgültige Entscheidung wird innerhalb von 15 Tagen bekannt gegeben.

Der Vertreter des Untersuchungsausschusses argumentierte, dass gegen die Unternehmen Baştaş, Çimsa, Göltaş, Konya Çimento und Küpeliler Bußgelder wegen einiger Verstöße gegen das Gesetz Nr. 4054, einschließlich der Bildung eines „Kartells“, verhängt werden sollten.

Den Thesen des Vertreters des Untersuchungsausschusses folgend, hielten auch die Unternehmensvertreter ihre mündliche Verteidigung ab. Die Vertreter legten dem Rat ihre Beweise vor und argumentierten, dass sie keine rechtswidrigen Aktivitäten hätten und dass im konkreten Fall kein willkürlicher Verstoß vorliege.

Der Vorstand wird seine endgültige Entscheidung über die Untersuchung innerhalb von 15 Tagen bekannt geben. Falls die Entscheidung früher getroffen wird, wird sie auf der Website der Wettbewerbsbehörde bekannt gegeben.

T24

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