Die Frist für die Körperschaftsteuerbefreiung von Beteiligungen von Unternehmen aus währungsgesicherten Einlagen wurde verlängert

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Die Körperschaftssteuerbefreiung für die Vorteile, die Unternehmen aus währungsgesicherten Einlagen ziehen, gilt auch für die Bilanzen zum 30. September.

Der Präsidialbeschluss zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Dementsprechend sollten Institute ihre Fremdwährungen in ihren Bilanzen zum 30.09.2022 im Rahmen der Unterstützung der Umstellung auf Türkische Lira Einlagen- und Beteiligungskonten bis Ende dieses Jahres zum Umrechnungskurs in Türkische Lira umrechnen und das Türkische Lira-Vermögen so entstehen türkische Lira-Einlagen- und Beteiligungskonten mit einer Laufzeit von mindestens drei Monaten, bei deren bilanzieller Bewertung die am Ende der Laufzeit erzielten Zinsen und Gewinnanteile sowie sonstige Vorteile von der Körperschaftsteuer befreit sind.

(AA)

T24

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