Das „Zensurgesetz“ wurde dem Verfassungsgerichtshof übertragen; Die erste Überprüfung ist abgeschlossen, das 29. Thema wird grundlegend diskutiert.

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Das Verfassungsgericht hat die erste Überprüfung des Gesetzes zur Bekämpfung von Desinformation abgeschlossen. Der Oberste Gerichtshof, der keine Mängel in dem Antrag auf Aufhebung und Aussetzung des Vollzugs des 29. Element des Gesetzes feststellt, der eine Freiheitsstrafe für den Fehler der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ vorsieht, wird über die Entscheidung entscheiden Stornierungswunsch durch Erörterung zu einem später zu bestimmenden Termin.

Auch über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird in der Grundprüfungsphase entschieden.

T24

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