Show- und Marschverbot in einer weiteren Provinz

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Die Regierung von Gaziantep gab bekannt, dass alle Arten von Aktivitäten wie Shows, Aktionen und Märsche in der Stadt für eine Woche verboten sind.

In der Erklärung des Gouverneursbüros von Gaziantep, Versammlung und Schaumarsch, Pressemitteilung, Versammlung im Freien, Versammlung in Innenräumen und Protestaktion, Kundgebung, Zeltaufbau, Sitzaktion, Eröffnung eines Standes, Hungerstreik, Gedenkzeremonie, Transparente, Transparente und Plakate Es wurde berichtet, dass Aktivitäten wie das Aufhängen, Verteilen von Flyern und Flugblättern, das Öffnen von Signiertischen, das Anzünden und Tragen von Fackeln, Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Seminare und das Sammeln von Spenden für 7 Tage verboten sind.

In der Erklärung des Gouverneursbüros heißt es: „(Allgemeine Delegationen und Treffen, die von politischen Parteien, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen für ihre Arbeitnehmer und Mitglieder abzuhalten sind, Programme und Aktivitäten staatlicher Institutionen und Organisationen, offizielle Feiertage, offizielle Gedenktage , offizielle Zeremonien und Feiern, Programme, die nach Tradition und Brauchtum abzuhalten sind, sportliche Aktivitäten, Aktivitäten, die im Rahmen von Programmen zu wissenschaftlichen, kommerziellen und wirtschaftlichen Zwecken durchgeführt werden können, und Protestaktionen mit allen Versammlungen und Schaumärschen, Pressemitteilungen , Open-Air-Versammlungen, geschlossene Versammlungen (außer denen, die durch Antragstellung bei unserem Gouverneursbüro erlaubt sind), Kundgebungen, Zelte, Sitzstreiks, Stände, Hungerstreiks, Gedenkzeremonien, Aufhängen von Bannern, Bannern und Postern, Verteilen von Flyern und Flugblättern, Eröffnung von Signiertischen, Anzünden und Tragen von Fackeln, Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Seminare, Fundraising-Aktivitäten usw. . alle Arten von Aktionen/Veranstaltungen gemäß den 11/C-Elementen des Landesverwaltungsgesetzes Nr. 5442 und den 17. und 19. Elementen des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Schaumärsche vom 20.10.2022 um 00.01 – 26.10 /2022 um 23.59 Uhr In der Mitte von (7) Tagen wurden zum Schutz der allgemeinen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung die Begriffe „Verboten mit Genehmigung des Gouverneursamtes vom 19.10.2022 und nummeriert 2022/163“ verwendet.

T24

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