Insgesamt 5 Milliarden TL staatliche Beihilfen an 5 politische Parteien

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Mit dem von der Präsidentschaft dem Parlament vorgelegten Haushaltsentwurf für 2023 werden insgesamt 5 Milliarden 25 Millionen TL staatliche Beihilfen an 5 politische Parteien vergeben.

Laut den Nachrichten von Erdoğan Süzer aus Sözcü wird den Parteien seit dem Wahljahr 2023 das Dreifache der gewöhnlichen Haushaltshilfe gezahlt. Die AKP wird wieder den größten Teil der Hilfe erhalten. Mit dem Haushaltsvorschlag war vorgesehen, dass die allgemeinen Haushaltseinnahmen im Jahr 2023 3 Billionen 762 Milliarden 440 Millionen TL betragen würden.

Den Berechnungen zufolge haben AKP, CHP, HDP und MHP, die den Schwellenwert überschreiten, Anspruch auf staatliche Beihilfen in Höhe von 1 Milliarde 504 Millionen 975 Tausend Lire aus dem Finanzministerium, wenn der Vorschlag Gesetz wird. Abgesehen von diesen 4 Parteien, die die Schwelle überschritten haben, hatte auch die Uygun-Partei, die bei den Parlamentswahlen 2018 unter der 10-Prozent-Hürde lag, aber mehr als 3 Prozent der Stimmen erhielt, laut Gesetz Anspruch auf staatliche Beihilfen.

Die Iyi-Partei erhält 170 Millionen 311 Tausend Lire im Verhältnis zum Beihilfepreis der MHP, die die niedrigste Beihilfe erhielt. Somit wird die Gesamthilfe 1 Milliarde 675 Millionen Lira erreichen. Da 2023 jedoch ein Wahljahr ist, wird dieser Betrag mit 3 multipliziert und der Gesamtbetrag der an die politischen Parteien zu zahlenden Hilfe wird 5 Milliarden 25 Millionen Lira erreichen.

Aslans Anteil geht an die AKP

Im Jahr 2023 werden 3 Milliarden 350 Millionen TL Wahlbasis zu den jährlichen Parteihilfen hinzugefügt. Somit werden 2 Milliarden 183 Millionen Lira der politischen Parteibasen, die insgesamt 5 Milliarden 25 Millionen Lire erreichen werden, in die Kassen der AKP fließen. Die restlichen 1 Milliarde 162 Millionen TL werden an die CHP, 600 Millionen TL an die HDP und 569 Millionen TL an die MHP gezahlt. Die gesamte Finanzhilfe, die die Uygun-Partei im Wahljahr erhalten wird, wird 511 Millionen Lire erreichen.

Jedes Jahr werden 2 Prozent der allgemeinen Haushaltseinnahmen proportional zu den Stimmen der Parteien verteilt, die bei den vorangegangenen Parlamentswahlen die Schwelle überschritten haben. Dieser errechnete Betrag wird bei Kommunalwahlen verdoppelt und bei Parlamentswahlen verdreifacht. Die bei den Wahlen im Juni erhaltenen Stimmen werden erneut über die Verteilung der Hilfen entscheiden.

T24

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