HSK-Beförderungsentscheidungen im Amtsblatt

0 165

Die Beschlüsse des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK), bestehend aus den Namen der Justizrichter, des Generalstaatsanwalts sowie der Staatsanwälte und Verwaltungsrichter, die ihre Dienstzeit in verschiedenen Graden abgeleistet haben, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

In den Beschlüssen der HSK finden sich mit Wirkung vom 31.08.2022 Namenslisten von Verwaltungsrichtern, Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten, die zum ersten Grad befördert und erstmals der ersten Klasseprüfung unterzogen wurden. Die Liste enthielt die Namen von 38 Richtern, 20 Staatsanwälten und 5 Verwaltungsrichtern.

Wer sich nach Ende der Amtszeit nicht auf dieser Liste sehen kann, kann innerhalb von 30 Tagen bei der HSK eine Statusprüfung beantragen.

In einem weiteren Beschluss der HSK wurden auch die Listen mit den Namen von Justizrichtern, Generalstaatsanwälten und Staatsanwälten sowie Verwaltungsrichtern veröffentlicht, deren Amtszeiten bis Ende August 2022 abgelaufen sind und deren Beförderung von der HSK beschlossen wurde.

 

T24

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.