Vorbereitung von Gesetzesänderungen beim Internet-Shopping

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Wertvolle Änderungen werden beim Internet-Shopping vorgenommen. Es zielt darauf ab, Monopole weitgehend zu verhindern, indem neue Punkte in das Wettbewerbsgesetz aufgenommen werden.

Das Handelsministerium legte den Entwurf, der wichtige Änderungen des seit 1994 geltenden Wettbewerbsschutzgesetzes Nr. 4054 enthält, dem Ministerium zur Stellungnahme vor.

Laut dem Bericht von Yeni Şafak war der auffälligste Punkt des Gesetzesänderungsvorschlags die Einbeziehung internationaler Unternehmen, die im Ausland ansässig sind oder Dienstleistungen erbringen, auch wenn sie nicht in der Türkei ansässig sind, in den Geltungsbereich des Wettbewerbsgesetzes.

Internationale Unternehmen unterliegen den Regeln des Wettbewerbsrechts.

Das zweite Element des Gesetzes, das Unternehmen umfasst, die Dienstleistungen in der Türkei im Rahmen des Wettbewerbsgesetzes erbringen, wobei der Entwurf zur Diskussion gestellt wurde, ist „Verbotenes Verhalten in Bezug auf Unternehmen mit wertvoller Marktmacht, die grundlegende Plattformdienste für ansässige Endbenutzer bereitstellen oder mit Wohnsitz in der Republik Türkei oder gewerbliche Nutzer mit Wohnsitz in der Republik Türkei, und Verpflichtungen fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.

Selbst wenn internationale Unternehmen nicht in der Türkei ansässig sind, unterliegen sie daher den Regeln des Wettbewerbsgesetzes, da sie Dienstleistungen für ansässige Bürger erbringen.

Monopolunternehmen

Andererseits werden „Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht“ anhand des Jahreseinkommens und der Anzahl der Nutzer im Geltungsbereich des Gesetzes ermittelt. Firmen und Betriebe, die in dieses Kriterium fallen, werden mit strengeren Regeln geprüft.

„Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht“ dürfen nichtöffentliche Informationen im Wettbewerb mit gewerblichen Nutzern nutzen und die Waren oder Dienstleistungen, die sie gewerblichen Nutzern und Endnutzern anbieten, nicht von anderen von ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen abhängig machen. In dieser Form werden Monopolisten daran gehindert, Nutzerdaten im Wettbewerb zu nutzen.

T24

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