Neuer Devisenschritt der CBRT: Im Rahmen der „Liraization“-Strategie wurde die Wertpapiergründungsquote auf 5 Prozent erhöht

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Die Zentralbank der Republik Türkei hat im Rahmen ihrer Liraisierungsstrategie die Wertpapierfazilitätsquote der Banken von 3 Prozent auf 5 Prozent aktualisiert.

Die in der Erklärung zur Wertpapiereinrichtung der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) vorgenommenen Änderungen wurden in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

In der Erklärung der CBRT zu den vorgenommenen Änderungen wurde daran erinnert, dass die Bank im Dezember letzten Jahres im Rahmen ihrer Liraisierungsstrategie begonnen hat, die Umstellung von Fremdwährungseinlagen auf türkische Lira-Einlagen zu unterstützen, und einen wertvollen Schritt zur Stärkung der Einzahlungspräferenz in türkischer Lira.

Infolge dieser Umsetzung erhöhte sich der Anteil der türkischen Lira in den Bankbilanzen, während die Finanzierungslaufzeit der Banken verlängert wurde.

„Die Umsetzung hat die Bankbilanzen gestärkt und die Finanzstabilität unterstützt. In dieser Zeit haben die Banken die von der CBRT Ende 2021 festgelegten Transformationsziele verwirklicht und mit dem im Rahmen der Liraisierungsstrategie initiierten Antrag auf die türkische Lira-Wertpapierfazilität harmonisiert. Das hat sie wurde als 5 aktualisiert. Ab Anfang 2023 wird anstelle des Umrechnungskurses die Anwendung der Wertpapiereinrichtung gemäß den Zielen auf der Grundlage des Anteils der türkischen Lira-Einlagen an den Gesamteinlagen begonnen.

In der Erklärung wurde betont, dass im Rahmen der Liraisierungsstrategie für den Rest des Jahres und im Jahr 2023 weitere Schritte unternommen werden.

In der vorherigen Erklärung wurde die Sicherheitseinrichtungsrate mit 3 Prozent angewandt.

Mit der dem Kommuniqué hinzugefügten unterbrochenen Ausgabe wurde auch der Übergangsübertragungsantrag für die Erhöhung der Sicherheitseinrichtungsrate detailliert. Dementsprechend wird am Berechnungstag 28. Oktober ein Drittel und am Berechnungstag 25. November zwei Drittel des über die 2-Punkte-Erhöhung des Sicherheitsfazilitätsverhältnisses berechneten Preises berücksichtigt.

Transfer-Transfer-Anwendung der zusätzlichen Sicherheitseinrichtung

Andererseits wird entsprechend dem Anteil der türkischen Lira Einlage/Beteiligungsfonds, der von Banken für natürliche und juristische Personen berechnet wird, an der gesamten Einlage/Beteiligungsfonds eine zusätzliche Sicherheit gebildet.

Jede andere separat berechnete Quote für natürliche und juristische Personen wird zu der Sicherungsfazilitätsquote von 7 Punkten für Banken, die unter 50 Prozent liegen, und 2 Punkten für Banken, die in der Mitte von 50 bis 60 Prozent liegen, addiert.

Der im Rahmen des Übergangsübertragungsantrags der zusätzlichen Sicherheitsfazilität berechnete Preis wird am Berechnungstag 30. Dezember zu einem Drittel und am Berechnungstag am 27. Januar 2023 zu zwei Dritteln berücksichtigt.

(AA)

T24

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