Die Top-Step-Regel an der Börse gilt auch heute noch

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Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 28. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass in der heutigen Sitzung beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei Leerverkaufsprozessen für die genannten Aktien anzuwenden, die vom 14. bis 28. September eingeführt wurde.

Der Leerverkauf der Aktien, die leerverkauft werden können, kann zu einem höheren Preis durchgeführt werden als der letzte Transaktionspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Liegt der letzte Kurs des leerverkauften Kapitalmarktinstruments jedoch über dem vorherigen Kurs, kann der Leerverkauf auch auf der letzten Kursstufe durchgeführt werden. Da auch die tagsüber getätigten Verkäufe ohne Besitz und die später mit den tagsüber getätigten Käufen geschlossenen Verkäufe zum Leerverkauf gehören, lohnt es sich, bei der Übermittlung der Aufträge für solche Verkäufe die notwendige Sorgfalt und Aufmerksamkeit unserer Anleger und Anlageinstitute an den Tag zu legen durch Markieren der Leerverkaufsoption..“ (AA)

T24

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