Änderung des währungsgesicherten Pfandsystems

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Bei juristischen Personen wurden Änderungen im währungsgesicherten Depot vorgenommen. Gemäß der neuen Verordnung der Zentralbank können Unternehmen und juristische Personen zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 30. September 2022 zu einem beliebigen Zeitpunkt bei Banken bestehende Dollar-, Euro- und Pfund Sterlingkonten in türkische Lira umtauschen.

Die im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung lautet wie folgt:

„Der erste Absatz des 4. Punktes der im Amtsblatt vom 21.12.2021 mit der Nummer 31696 (Nummer: 2021/14) veröffentlichten Erklärung zur Unterstützung der Umwandlung von Einlagen- und Beteiligungskonten in türkischer Lira wurde wie folgt geändert.

„(1) Fremdwährungseinlagenkonten von inländischen ansässigen natürlichen Personen bei Banken und von inländischen juristischen Personen in US-Dollar, Euro und britischen Pfund, die an einem zufälligen Datum zwischen dem 31.12.2021 und dem 30.9.2022 bei Banken bestehen, und in Fremdwährung geführte Fondsguthaben werden auf Wunsch des Kontoinhabers zum Umrechnungskurs in Türkische Lira umgerechnet.

ARTIKEL 2- Diese Bekanntmachung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 3- Der Leiter der Zentralbank der Republik Türkei führt die Beschlüsse dieser Erklärung aus.“

T24

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