Die Upper-Step-Regel beim Leerverkauf an der Börse gilt auch heute noch.

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Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 21. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 21. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

Bei Aktien, die leerverkauft werden können, kann der Leerverkauf zu einem höheren Preis als dem letzten Transaktionspreis des auf den Leerverkauf setzenden Kapitalmarktinstruments durchgeführt werden. Liegt der letzte Kurs des leerverkauften Kapitalmarktinstruments jedoch über dem vorherigen Kurs, kann der Leerverkauf auch auf der letzten Kursstufe durchgeführt werden. Da auch die tagsüber getätigten Verkäufe ohne Besitz und die mit den tagsüber getätigten Käufen abgeschlossenen Käufe zum Leerverkauf gehören, ist es wichtig, dass unsere Anleger und Anlageinstitute die nötige Sorgfalt und Aufmerksamkeit aufbringen, um die Aufträge für solche Verkäufe per zu übermitteln Markierung der Leerverkaufsoption.

T24

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