Taner Nakıboğlu, der einzige Angeklagte im Fall Naksan Holding, wurde freigelassen

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Nachdem der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Amtsgerichts gegen die Naksan Holding mit der „geldsicheren“ These der Fetullah Terrorist Organization (FETO) aufgehoben hatte Taner Nakiboğluwurde ebenfalls evakuiert.

Angeklagter Taner Nakıboğlu, sein Vater Cahit, sein Bruder Emre Nakiboğluund ehemalige Holding-Führungskräfte Emre Özkayamit Mesut Cevenund seine Anwälte.

Der inhaftierte Angeklagte Nakıbolğu gab an, dass er sehr lange im Gefängnis gewesen sei und an vielen schweren Krankheiten leide, und forderte seine Freilassung. Die anderen Angeklagten hingegen wiederholten ihre alten Verteidigungen und behaupteten, sie hätten Recht. Der Ankläger der Anhörung forderte die Beibehaltung des derzeitigen Status der Angeklagten.

In Anbetracht der Zeit, die er in Haft verbracht hatte, entschied das Gericht, den Angeklagten Taner Nakıboğlu mit einem Ausreiseverbot freizulassen. Die Delegation verschob die Anhörung auf den 23. Januar 2023.

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

3. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs, „Führung einer bewaffneten Terrororganisation“Er hob die Entscheidung über Taner Nakıboğlu auf, der wegen seines Verbrechens zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, und ordnete an, dass die Bewegung im Rahmen der „Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung“ bewertet werden sollte.

Die Strafkammer, die auch die Entscheidungen über Cahit Nakıboğlu, der wegen des Vergehens der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation zu 8 Jahren und 9 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, und Emre Nakıboğlu, der zu 11 Jahren und 3 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, aufhob , bewertete die im Rahmen aktiver Reueentscheidungen verhängten Strafen unter Berücksichtigung der von diesen Angeklagten gegenüber der Organisation auf früheren Ebenen gemachten Versprechen und hatte entschieden, dass es notwendig war.

Das Amtsgericht wies darauf hin, dass die zu jeweils 6 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilten Angeklagten Emre Özkaya und Mesut Çeven verstanden worden seien und diese Tat im Rahmen des Vergehens der „Unterstützung einer bewaffneten terroristischen Vereinigung“ zu werten sei nicht Mitglied zu sein“. Die Kammer bestätigte die Verurteilung von 5 Angeklagten und die Beschlagnahme von 42 Unternehmen. (AA)

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T24

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