Die Obergrenze für die Anträge der Verbraucherschlichtungsstelle wurde auf 30.000 Lira erhöht.

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Die Obergrenze für Anträge, die bei den Verbraucherschlichtungsausschüssen mit der Aufgabe gestellt werden, über die Anträge für Streitigkeiten zu entscheiden, die sich aus den Anträgen für den Verbraucher ergeben können, wurde von 15.000 430 Lire auf 30.000 Lira erhöht.

Die am 27. November 2014 im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung über Verbraucherschlichtungsstellen wurde aufgehoben. Das Handelsministerium hat heute eine neue Verordnung über Verbraucherschlichtungsausschüsse veröffentlicht. Demzufolge; Verbraucherschlichtungsstellen werden wie bisher aus 5 Personen bestehen, davon eine Person aus Verbraucherorganisationen.

Anträge an Verbraucherschlichtungsstellen können auch direkt oder über das Verbraucherinformationssystem via E-Government gestellt werden. Mit dieser Verordnung wird die vom Handelsministerium für 2022 auf 15.000 430 Lira festgelegte Anwendungsgrenze ab dem 1. Oktober 2022 auf 30.000 Lira angewendet.

T24

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