„Einstweilige Verfügung“-Entscheidung des Gerichts für die beschlagnahmten Villen von IMM

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beschlagnahmt von der Istanbul Metropolitan Municipality (IMM) Hatice Sultanund Fehime SultanIn der für die Villen eingereichten Klage wegen „Urkundenannullierung und -registrierung“ entschied das Gericht, eine vorsorgliche Maßnahme ohne jegliche Garantie auf die Eigentumsurkundenregistrierung der Villen anzuwenden.

Das 17. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul hat seine Zwischenentscheidung im Fall der „Urkundenannullierung und -registrierung“ bekannt gegeben, die von IMM für die beschlagnahmten Villen Hatice und Fehime Sultan eingereicht wurde. Im Zwischenbescheid wurde entschieden, dass eine Sicherungsmaßnahme im Grundbuch ohne Sicherheit gemäß § 389 der Zivilprozessordnung (HMK) gestellt wird, um die Veräußerung und Fälligkeit der im Grundbuch eingetragenen Grundstücke zu verhindern Namen des Beklagten an Dritte.

Entscheidung der einstweiligen Verfügung

Im Zusammenhang mit seiner Entscheidung zeigte das Gericht die in der 389. Ausgabe des HMK geregelten Sachverhalte auf. In der Gerichtsentscheidung „Wenn das Falldokument geprüft wird; Da die eingereichte Klage zum Antrag auf Löschung und Eintragung der Eigentumsurkunde (auf Grund des Besitzes) gehört, werden Maßnahmen in Bezug auf den unbeweglichen Streitgegenstand beantragt und es gibt Regeln zum ungefähren Beweis des Streits und der Verlustgefahr, da es Ist die Beweiserhebung und Bewertung der Sicherheiten möglich, wenn die Situation und die Umstände dies erfordern, liegt dies in diesem Stadium im Ermessen.Auf der Seite der Annahme des Unterlassungsantrags ohne Gewähr und der Bearbeitung war folgende Entscheidung zu treffen eine Anmerkung von „Angeklagter“.

Die Entscheidung des Gerichts lautete wie folgt:

„1- Um den Verkauf und die Aufteilung des unbeweglichen Vermögens in der Provinz Istanbul, Bezirk Beşiktaş, Ortaköy Mahallesi, Nr. 40, Parzelle Nr. 27, die von der klagenden Partei beantragt wird, an Dritte zu verhindern, sofern im Name des Beklagten, zur Eintragung in das Grundbuchregister ohne Gewähr gemäß HMK 389;

2- Schriftliches Schreiben zu diesem Thema an die Grundbuchdirektion von Beşiktaş;

3- Es wurde beschlossen, den Parteien die Zwischenentscheidung innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung mit der Möglichkeit des Einspruchs mitzuteilen.

Was ist passiert?

Die Villen Fehime und Hatice Sultan an den Ufern von Ortaköy wurden von der İBB übernommen. Vor der Beschlagnahmeentscheidung wies İBB-Führer Ekrem İmamoğlu, der vor den Villen Fehime Sultan und Hatice Sultan, deren Gesamtkosten etwa 7 Milliarden TL betrugen, eine Erklärung abgab, auf die Rechtswidrigkeit hin, erinnerte an die Möglichkeit der Beschlagnahme und beschrieb die Übertragung als ‚Erpressung‘. Imamoglu kündigte an, dass IMM sich weiterhin mit rechtlichen Mitteln mit Villen befassen werde.

KLICKEN | Beamte des IMM, die nicht in die Villen Fehime Sultan und Hatice Sultan gebracht wurden, erstatteten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

T24

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