Rechtsanwaltsgrundpreistarif in Kraft getreten

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Der Anwaltsgrundpreistarif der Union der Türkischen Anwaltskammern trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Unter Berücksichtigung des nach der Veröffentlichung des vorherigen Festpreistarifs erstellten Jahresabschlusses wurde der Rechtsanwaltsgrundpreistarif des Verbands der türkischen Anwaltskammern im Durchschnitt um 110 Prozent erhöht, in verschiedenen Positionen zwischen 70 Prozent und 199 Prozent.

Neben der Erhöhung des Tarifs für Werke ohne Anhörung wurden die Preise für Werke mit Anhörung auf das Doppelte des Preises für Werke ohne Anhörung festgesetzt, ohne die Rechnungsprüfungen des Rechnungshofs.

Dem dritten Teil des Tarifs wurde ein neuer Schritt hinzugefügt, der die relativen Preise regelt.

In diesem Zusammenhang wurde neben der neu hinzugefügten ersten Stufe mit einem Limit von 100.000 TL und einem Satz von 16 Prozent der 15-Prozent-Satz, der zuvor 40.000 TL betrug, auf 100.000 TL festgelegt. In den folgenden Schritten wurde beispielsweise eine Vergrößerung sowohl in den Abmessungen als auch in den Proportionen erreicht.

Damit wurde eine Steigerung der Positionen in den ersten vier Schritten erreicht, die den Großteil der eingereichten Klagen ausmachen.

T24

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