EU will Smartphone-Herstellern strenge Regeln auferlegen
Die Europäische Union (EU) hat den Gesetzentwurf veröffentlicht, um die Akkulaufzeit von Smartphones und Tablets zu verlängern, sie umweltfreundlich, nachhaltig, stromeffizient und leistungsstark zu gestalten und einen einfachen Zugang zu Ersatzteilen zu ermöglichen. Ohne ausdrücklichen Wunsch des Nutzers wird sich der Stromverbrauch der betreffenden Werke laut Gesetzentwurf nach dem Betriebssystem-Software-Update oder einem Hardware-Update nicht verschlechtern.
Laut dem EU-Gesetzesentwurf für Smartphone-Hersteller wird das Software-Update die Produktleistung nicht negativ beeinflussen. Es wird keine zufälligen Leistungsänderungen infolge der Ablehnung eines Updates auf Geräten geben.
Hersteller müssen 15 verschiedene Ersatzteile wie Batterien, Abdeckungen, Bildschirme, Kameras, Tasten, Lautsprecher und Mikrofone für 5 Jahre nach dem Verkauf ihrer Geräte an professionelle Reparaturwerkstätten liefern. Verbraucher haben außerdem 5 Jahre lang Zugriff auf Ersatzmodule wie Akku, Display, Rückseite, Sim- und Speicherkartensteckplatz des Geräts.
Die Hersteller berechnen für die Reparatur defekter Geräte einen angemessenen und angemessenen Preis. Die Kapazität der Geräteakkus sollte nach 500 Vollladungen 83 Prozent nicht unterschreiten und nach tausend Vollladungen eine Kapazität von 80 Prozent aufweisen.
Der EU-Rat wird die Verordnung fertigstellen, nachdem er im September die öffentliche Meinung zu dem Entwurf eingeholt hat. Der Vorstand hatte zuvor eine gesetzliche Regelung ausgearbeitet, die die Verwendung von USB-C-Ladeanschlüssen in elektronischen Geräten wie Smartphones, Tablets und Kameras, die in den Mitgliedsländern verkauft werden, bis Herbst 2024 verbindlich vorschreibt. (AA)
T24