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Änderung der Mindestreservesätze der Zentralbank

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Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat ihre Mindestreservepflicht geändert. Gemäß der neuen Verordnung wurde die zusätzliche Mindestreservepflicht von Banken erhöht, die den für die Umrechnung von Fremdwährungskonto auf TL-Konto festgelegten Kurs nicht erfüllen können.

Die Regel, den Kurs bei der Umrechnung von Fremdwährung in TL zu erfassen, die zuvor nur Privatkonten abdeckte, galt auch für juristische Personen und Firmenkonten.

In der Änderung im Kommuniqué der Zentralbank über notwendige Bestimmungen wurde der Ausdruck „natürliche Person“ in „reale und juristische Person“ geändert, und die Erklärung lautete:

Banken mit einem realen und juristischen Personenwechselkurs unter 10 Prozent stellen zusätzlich 5 Punkte fest, und Banken, die zwischen 10 und 20 Prozent liegen, zusätzlich 3 Punkte, beginnend mit der ersten obligatorischen Reservebildungsüberweisung nach dem Berechnungszeitraum, Natürliche oder juristische Person Bei Banken, deren Umrechnungskurs nicht berechnet werden kann, werden die von der Zentralbank festgelegten Methoden und Originale berücksichtigt.

 

T24

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