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Der Oberste Gerichtshof hob die Verurteilungen im „Buyukada-Fall“ auf

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Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts hob die Urteile des Gefangenen im Prozess gegen elf Rechtsverteidiger, bekannt als der Fall Büyükada, mit der Begründung „Entscheidungsfindung mit unvollständigen Nachforschungen“ und „keine schlüssigen Beweise“ auf.

Im Fall von 11 Menschenrechtsverteidigern, der in der Öffentlichkeit als „Buyukada-Fall“ bekannt ist, wurde im Juli 2020 eine Entscheidung getroffen. Ehrenamtlicher Leiter der Türkei-Zweigstelle von Amnesty International Taner Kilic6 Jahre und 3 Monate wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung“, Gunal-Vogel, İdil Eser, Özlem Dalkiran‘a Er wurde wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ zu 1 Jahr und 13 Monaten Gefängnis verurteilt.

Was ist passiert?

Der Prozess gegen 11 Menschenrechtsverteidiger, die während eines Workshops am 5. Juli 2017 in Büyükada festgenommen und strafrechtlich verfolgt wurden, wurde vor dem 35. Hohen Strafgerichtshof in Istanbul verhandelt.

In dem Prozess, in dem die Rechtsverteidiger vor Gericht standen, wurde Taner Kılıç wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt, Günal Kuşun, İdil Eser und Hasret Dalkıran zu 1 Jahr und 13 Monaten wegen „Unterstützung eines These der terroristischen Organisation.

Nalan Erkem, İlknur Üstün, Ali Gharavi, Peter Steudtner, Veli Acu, Nejat Taştan und Şeyhmus Özbekli wurden freigesprochen, und das Gericht entschied mit Stimmenmehrheit.

T24

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