Bußgelder bei Ermittlungen zu WhatsApp und Facebook und Forderung, die Zusammenführung von Informationen zu stoppen
In der Untersuchung der Wettbewerbsbehörde bezüglich der den WhatsApp-Nutzern auferlegten Pflicht zum Informationsaustausch wurde gefordert, dass gegen die betroffenen Unternehmen Bußgelder verhängt und die Vereinheitlichung von Informationen beendet wird.
Um festzustellen, ob der 6. Punkt des „Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs“ Nr. 4054 in Bezug auf Meta Platform (Facebook) und WhatsApp LLC und Madoka Turkey Bilişim Hizmetleri in Bezug auf die Verpflichtung zum Austausch von Informationen, die WhatsApp-Benutzern mit der Entscheidung vom auferlegt wurden des Wettbewerbsrates vom 11. Januar 2021 wurde verletzt, eine Untersuchung wurde eingeleitet. Außerdem wurde die Verpflichtung zum Teilen von WhatsApp-Daten gestoppt. Der Betriebsrat hat sich im Rahmen der Ermittlungen die mündlichen Verteidigungen der Unternehmensvertreter angehört.
Vorstandsvorsitzender Birol Globus Vertreter von Meta und beteiligten Unternehmen sowie Experten der Wettbewerbsbehörde nahmen an der Sitzung teil, die vom Vorsitzenden der Sitzung geleitet wurde. Bei der von Birol Küre eröffneten Sitzung wurde die Stellungnahme des Untersuchungsausschusses verlesen.
„Beendigung von Bußgeld und Zusammenführung von Informationen beantragt“
In der Stellungnahme der Delegation zu den Ergebnissen der Prüfungsbefunde hieß es:
„Die wirtschaftliche Integrität von Facebook wird von selbstgerichteten sozialen Netzwerkdiensten, Verbraucherverbindungsdiensten und Online-Märkten für szenische Werbedienste dominiert, mit sozialen Netzwerkdiensten für persönliche Zwecke, indem Informationen kombiniert werden, die von den Kerndiensten von Facebook namens Facebook, Instagram, WhatsApp und Messenger-Diensten gesammelt wurden auf den Märkten für Online-Display-Werbedienste den Wettbewerb verschlechtert, indem es die Aktivitäten seiner Konkurrenten erschwert und eine Marktzutrittsschranke geschaffen hat, und verstößt daher gegen den 6. Punkt des Gesetzes Nr. um den Verstoß zu beenden und zu Gewährleistung eines aktiven Wettbewerbs auf dem Markt; Beendigung der Zusammenführung von zu erhebenden Daten aus Instagram-, WhatsApp- und Messenger-Diensten und technische Trennung dieser Informationen, Beendigung der Nutzung der im Rahmen des jeweiligen Basisdienstes gewonnenen Informationen in einer Form, die nur noch zur Verschönerung des jeweiligen Basisdienstes verwendbar ist und der im Rahmen eines One-to-One-Service angebotene Online-Werbemarkt. Es wurde festgestellt und festgestellt, dass die im Rahmen eines Basisdienstes erhaltenen Informationen in einer anderen Wissensbasis gespeichert werden sollten.
Nach der Verlesung der Stellungnahme der Delegation hörte sich der Rat die mündlichen Verteidigungen der Unternehmensvertreter an. Die Entscheidung über die Untersuchung wird voraussichtlich innerhalb von 15 Tagen bekannt gegeben. (DHA)
T24