Stellvertretender İBB-Generalsekretär Buğra Gökce: Bauregistrierungsdokumente können kein Einwand…
Stellvertretender İBB-Generalsekretär Buğra Gökce: Das Bauregistrierungsdokument kann kein Einwand gegen die Umsetzung des Abrissbeschlusses sein