Universitätskandidaten sind vom zweiten Zyklus der 12. Klasse in YKS befreit
Der Hochschulrat (YÖK) gab bekannt, dass alle Universitätskandidaten, die die Hochschulprüfung (YKS) ablegen, vom Lehrplan des zweiten Zyklus der 12. Klasse ausgenommen werden.