Metin Gürcan, der wegen „Spionage“ vor Gericht stand, wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Mit der Entscheidung wurde beschlossen, dass die für Gürcan geltende Namenskontrollregel, die im Falle einer Unterschrift auf der nächstgelegenen Polizeistation an offensichtlichen Wochentagen gilt, fortbesteht.