Reaktion der CHP auf die Entfernung des Namens Atatürk aus dem Elazig-Stadion: Niemand kann es sich leisten, den Namen Atatürks aus diesem Land zu löschen
Das Verfassungsgericht stellte fest, dass das Verbot der mit der Menschenwürde unvereinbaren Behandlung verletzt wurde, und entschied, dass 67.500 TL immaterielle Schäden zu zahlen seien.