Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung wurde der Geltungsbereich der Verordnung bezüglich der Einfuhr von Elektrofahrzeugen im vergangenen Jahr erweitert. Dementsprechend umfassen jetzt 20 Service-Eröffnungsbedingungen in 7 Regionen wiederaufladbare Hybridautos.
Die Änderung der Erklärung zur Einfuhr von Elektrofahrzeugen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Erklärung zur Einfuhr bestimmter Elektrofahrzeuge, „ Kommuniqué zum Import bestimmter elektrischer und extern aufladbarer Hybridfahrzeugegeändert in „.
Der Verordnung zufolge wurde die bereits Ende letzten Jahres für den Import von Elektrofahrzeugen eingeführte Wartungspflicht auch für wiederaufladbare Hybridfahrzeuge eingeführt.
Um in diesem Zusammenhang ein Genehmigungsdokument auszustellen; Das Türkische Normungsinstitut (TSE) muss bescheinigen, dass der Importeur selbst mindestens 20 autorisierte Servicestationen in 7 geografischen Regionen für die After-Sales-Montage, Wartung und Reparatur der zu importierenden Fahrzeuge eingerichtet hat.
Personen, die für die Wartung und Reparatur von Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen verantwortlich sind, müssen über ein von TSE oder der Vocational Qualifications Authority ausgestelltes Qualifikationsdokument verfügen, das speziell für die Wartung und Reparatur von Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen ausgestellt ist.
Bei der Einfuhr von Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugen, die keiner Typgenehmigung unterliegen, wird von den Zollverwaltungen das von TSE ausgestellte Befreiungs-/Ausschlussschreiben verlangt.
Die Mitteilung tritt nach 30 Tagen in Kraft.
T24