Der Einspruch von RTÜK im Fall Açık Radyo wurde abgelehnt

Oberster Rat für Radio und Fernsehenvon „Offenes Radio“Die Vollstreckung der Entscheidung über den Entzug der Lizenz wurde vom 21. Verwaltungsgericht Ankara ausgesetzt. Der Einspruch von RTÜK gegen die Aussetzung der Hinrichtung wurde vom 10. Verwaltungsgericht der Region Ankara abgelehnt.

RTÜK entzog Açık Radyo die Sendelizenz mit der Begründung, dass sie die fünftägige Programmsperrstrafe wegen „Anstiftung der Gesellschaft zu Hass und Feindseligkeit“ nicht eingehalten habe.

In der Klage gegen die von RTÜK gegen Açık Radyo ergangene Entscheidung über die Aussetzung der Ausstrahlung und die Geldbuße erließ das 21. Verwaltungsgericht von Ankara am 08.07.2024 eine „Entscheidung zur Aussetzung der Vollstreckung“, gegen die RTÜK Einspruch einlegte.

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Der Einspruch von RTÜK wurde abgelehnt

In dem Fall, der vor dem 10. Verwaltungsgericht der Region Ankara verhandelt wurde, wurde aufgrund des Einspruchs von RTÜK entschieden, den Einspruchsantrag abzulehnen, da in der Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung kein Widerspruch zum Gesetz bestand über die in der Akte vorliegenden Informationen und Unterlagen.

Antwort von Radyo: Die Entscheidung gibt Hoffnung auf die Meinungs- und Pressefreiheit im Land

In der Erklärung auf dem Social-Media-Konto von Açık Radyo, der sich zu der Entscheidung äußerte, hieß es, dass die Entscheidung eine vielversprechende Neuigkeit im Hinblick auf die Meinungs- und Pressefreiheit im Land sei, und fügte hinzu: „Obwohl die Das Gerichtsverfahren wird fortgesetzt. Mit dieser Entscheidung wurde ein wichtiges Hindernis für die Fortsetzung unserer Sendungen durch unser Radio überwunden.

Die Aussage von Açık Radyo lautet wie folgt:

„Das Gericht wies den Einspruch von RTÜK zurückWir haben eine weitere positive Phase im Gerichtsverfahren bezüglich Açık Radyo erreicht. In der Klage gegen die Entscheidung des Obersten Rundfunk- und Fernsehrates (RTÜK) über die Aussetzung der Ausstrahlung und die Geldbuße erließ das 21. Verwaltungsgericht von Ankara am 08.07.2024 eine „Entscheidung zur Aussetzung der Vollstreckung“, gegen die RTÜK Einspruch einlegte.

In der Entscheidung des 10. Verwaltungsgerichts der Region Ankara über den Einspruch gegen das Dokument mit der Nummer 2024/1948 vom 01.08.2024, die mit Stand heute an das 21. Verwaltungsgericht Ankara zurückgegeben wurde, heißt es jedoch: „Da in der Entscheidung kein Widerspruch zum Gesetz besteht.“ Es wurde beschlossen, den Einspruchsantrag abzulehnen.“

Diese Entscheidung ist vielversprechend für unser Radio sowie für die Meinungs- und Pressefreiheit im Land; Es ist auch eine wichtige Station im Hinblick auf das Recht und die Funktionsweise der Justiz. Obwohl das Gerichtsverfahren noch andauern wird, hat diese Entscheidung ein wichtiges Hindernis für die weitere Ausstrahlung unseres Radios überwunden. „Radio Offen für alle Klänge, Farben und Schwingungen des Universums“

T24

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