Die Betriebsgenehmigungsentscheidungen von CBRT werden im Amtsblatt veröffentlicht

Die Entscheidung über die Betriebslizenz, die die Zentralbank der Republik Türkei zwei Zahlungsinstituten erteilt hat, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Entscheidung von CBRT, Qnbpay Payment Services Inc. eine Betriebserlaubnis für den Betrieb als Zahlungsinstitut zu erteilen, und seine Entscheidung, SBM Elektronik Para ve Payment Kurumu A.Ş. eine Betriebserlaubnis für den Betrieb als E-Geld-Institut zu erteilen, wurden im Amtsblatt veröffentlicht Amtsblatt veröffentlicht.

Im Amtsblatt veröffentlichte CBRT-Entscheidungen lauten wie folgt:

„-Als Ergebnis der im Rahmen der Artikel 14 und 15 des Gesetzes über Zahlungs- und Wertpapierabrechnungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute (Gesetz) vom 20.06.2013 mit der Nummer 6493 durchgeführten Bewertung;
Zahlungsinstitut an Qnbpay Payment Services Inc. zur Erbringung der in den Absätzen (a), (b) des ersten Absatzes des 12. Elements des Gesetzes genannten Zahlungsdienste in begrenzter Form mit der Befugnis, Zahlungsinstrumente (c) zu akzeptieren, (f) und (g) Es wurde beschlossen, eine Betriebserlaubnis zu erteilen.

– Als Ergebnis der Bewertung im Rahmen der Artikel 14, 15, 18 und 19 des Gesetzes über Zahlungs- und Wertpapierabrechnungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute (Gesetz) vom 20.06.2013 mit der Nummer 6493;
SBM Electronic Money and Payment Organization Inc. mit Zahlungsdiensten gemäß den Absätzen (a), (b), (c), (c), (e), (f) und (g) des ersten Absatzes von Artikel 12 Gesetz „Es wurde beschlossen, eine Betriebslizenz als E-Geld-Institut für die Bereitstellung des in Artikel 18 Absatz 2 des Gesetzes genannten E-Geld-Ausgabedienstes zu erteilen.“


 

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