Die Entscheidung des Präsidenten über die Zahlung zusätzlicher Zahlungen für das Jahr 2024 an öffentliches Personal in zwei Raten am 14. Juni und 13. Dezember wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret wurde angekündigt, dass die zusätzlichen Zahlungen, die im Jahr 2024 an das Personal in Einrichtungen im Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 6772 zu zahlen sind, in zwei Raten erfolgen werden.
Die erste Rate der Nachzahlung erfolgt am 14. Juni und die zweite Rate am 13. Dezember.
T24