Die Bankregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) erteilte die Genehmigung für die Gründung einiger Banken.
Die genannten Entscheidungen der BRSA wurden heute im Amtsblatt veröffentlicht.
Als Ergebnis der Prüfung und Bewertung im Rahmen des 7. und 8. Artikels des Bankengesetzes Nr. 5411, BRSA, gemäß dem 6. Artikel des Gesetzes, 1 Die Gründung von Entwicklungs- und Investmentbanken mit dem Titel „Marin Yatırım Bankası AŞ“ mit einem Kapital von 1 Milliarde 500 Millionen TL und dem Titel „Aytemiz Yatırım Bankası AŞ“ mit einem Kapital von 1 Milliarde 500 Millionen TL durch die Gründungspartner Aytemiz Financial Services AŞ, İsmail Aytemiz, Hüseyin Aytemiz, Ahmet Aytemiz und Kerem Aytemiz Er gab die Erlaubnis.
Als Ergebnis der im Rahmen des 7. und 8. Artikels des Bankengesetzes Nr. 5411 durchgeführten Überprüfung und Bewertung hat BRSA erneut beschlossen, gemäß den in der Verordnung über digitale Banken festgelegten Betriebsgrundsätzen für digitale Banken zu agieren mit dem 6. Artikel des Gesetzes und zur Beantragung einer Betriebserlaubnis in diesem Rahmen. Außerdem wurde die Gründung einer (digitalen) Tochterbank in der Türkei mit dem Titel „Adil İştirak Bankası AŞ“ mit einem Gründungskapital von 3 Milliarden TL genehmigt , von den Gründungspartnern Ali Emre Ballı, Murat Yönaç, Özberk Çetinkaya, Ali Paslı und Fahri Akcan.
T24