Hausbesitzer aufgepasst: Die unbegrenzte Umsatzsteuer kommt auf Eigenheime!

Nach denjenigen, die ihre Häuser gemietet haben, kamen schlechte Nachrichten für diejenigen, die ihre Häuser verkaufen wollen, und für diejenigen, die mehr als ein Haus besitzen. Es wurde erklärt, dass die Regierung sich darauf vorbereitet, denjenigen, die mehr als ein Haus besitzen, eine mehrfache Belastung durch Immobiliensteuer und Eigentumsurkundengebühren aufzuerlegen. Andererseits wird erwartet, dass diejenigen, die ihre Häuser nach dem 5. Jahr verkaufen, besteuert werden.

Gemäß dem von Sözcüs Erdoğan Süzer vorgelegten Steuerreformentwurf sind Regelungen geplant, die dazu führen, dass Hausbesitzer und diejenigen, die Häuser als Anlageinstrumente nutzen, mehr Steuern zahlen. Laut dem Entwurf, der der Großen Türkischen Nationalversammlung in der ersten Juniwoche vorgelegt werden soll, werden die Steueränderungen wie folgt aussehen:

  • Nach der aktuellen Regelung wird keine Steuer gezahlt, wenn das gekaufte Haus 5 Jahre lang behalten und nach dem 5. Jahr verkauft wird. Wird dieses Haus innerhalb der ersten 5 Jahre verkauft, erhebt das Finanzministerium eine Steuer von 15-40 Prozent auf die Wertsteigerung. Mit der Neuregelung soll die 5-Jahres-Ausnahme entfallen. Selbst wenn seit dem Kauf des Hauses 5-10 oder sogar 50 Jahre vergangen sind, wird der Wertsteigerungsvorteil am Tag des Verkaufs berechnet und versteuert.
  • Es heißt, dass mit dem Verordnungsentwurf die Praxis abgeschafft werden soll, beim Kauf und Verkauf von Wohnungen von der Gemeinde einen Marktpreis zu erhalten, der unter dem tatsächlichen Wert liegt. Es wird angegeben, dass der neue Marktpreis der Häuser zugrunde gelegt wird und die neuen Werte durch Gutachten ermittelt werden.
  • Der Verordnungsentwurf sieht außerdem vor, dass Personen, die mehr als einen Wohnsitz haben, für ihren zweiten, dritten und anderen Wohnsitz höhere Grundsteuersätze zu zahlen haben.

T24

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