Schriftsteller der Republik Barış Pehlivan, in Diyarbakır Zerya-SchmuckIn seinem heutigen Artikel, in dem er auf das Dokument über den Vorfall aufmerksam machte, bei dem die Besitzer das Gold nahmen und wegliefen, sagte der damalige Innenminister Süleyman SoyluEr schrieb, es gebe Vorwürfe, er wolle die Ermittlungen leiten.
In seinem Artikel mit dem Titel „Seltsame Dinge in den verlorenen Golddokumenten“ erklärte Pehlivan, dass es ein breites Netzwerk von Menschen gebe, die ihr Vermögen dem fraglichen Schmuck übergeben hätten, von der Polizei bis zum Gouverneur, vom Staatsanwalt bis zum Richter, und sagte: „Allerdings Obwohl ihr Vermögen verloren ging, beschwerte sich kein Bürokrat.“
Pehlivan Pehlivan gab an, dass während der Operation die Argumente, dass der damalige Innenminister Soylu nach Diyarbakır gegangen sei und die Ermittlungen im Büro des Gouverneurs geleitet habe, der einer derjenigen war, die sein Vermögen Zerya Kuyumculuk anvertrauten, besagten, dass der Der Anwalt von Bilan Söylemez, einem der Beschwerdeführer, sagte: „Innenminister Süleyman Soylu kam nach Diyarbakır: „Wir glauben, dass im Büro des Gouverneurs ein Tisch zu diesem Thema eingerichtet wurde und Anstrengungen unternommen werden, um zu verhindern, dass Namen von irgendjemandem bekannt gegeben werden.“ verwirrt werden, um zu verhindern, dass der Staat zermürbt wird“, sagte er.
Pehlivan machte im Gutachten auf folgende Erkenntnisse aufmerksam:
– Nach Angaben der Beschwerdeführer betrug der Wert des den Beklagten zum Zeitpunkt des Fehlers übergebenen Goldes und der Fremdwährung 37 Millionen 126 Tausend 100 Lira und 54 Kuruş.
– Da der fragliche Gold- und Geldverkehr nicht über die Bank abgewickelt wurde, konnte der Schaden der Beschwerdeführer nicht vollständig ermittelt werden. Denn im Rahmen des Dokuments konnte die Richtigkeit der Dokumente in Form von „Informationszetteln“, „Visitenkarten“ und „Papieren“ im Zusammenhang mit dem Gold- und Geldwechsel nicht nachvollzogen werden.
– Wenn die Beklagten die Kläger getäuscht haben, handelt es sich um qualifizierten Betrug; wenn sie nicht betrogen haben, handelt es sich um einen Fall von Glaubensmissbrauch. (Die Opfer sprechen allerdings von einer „kriminellen Vereinigung“).
– Das Abheben des gesamten Geldes von den Bankkonten der Angeklagten, das Mitnehmen des Goldes und des Geldes vom Arbeitsplatz, das Verstauen in den Koffer, einschließlich des Computers, und das Verlassen des Arbeitsplatzes können bei der Bestimmung der Absicht berücksichtigt werden.
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T24