Für rumänische Staatsbürger gilt die Visumsbefreiung für ihre touristischen Reisen und Transitpässe in die Türkei mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Es wurde beschlossen, dass Artikel 18 des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 6458 eine Visumsbefreiung für rumänische Staatsbürger vorsieht, die einen Personalausweis besitzen und für höchstens 90 Tage alle 180 Tage in die Türkei reisen, sowie für periodische Touristenreisen und Transitpässe.
Die Entscheidung des Präsidenten zu diesem Thema wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Türkische Staatsbürger mit gewöhnlichem Reisepass müssen für die Einreise nach Rumänien ein ihrem Reisezweck entsprechendes Visum beantragen.
Inhaber von Sonder-, Dienst- und Diplomatenpässen sind jedoch für touristische Reisen bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit.
T24