Strafanzeige gegen den Anwalt, der „Ablehnungsrichter“ für Richter mit Kopftuch forderte

Der Anwalt des Angeklagten während einer Anhörung zum Drogenfall vor dem 1. Obersten Strafgerichtshof von Ankara Alperen D. Die Vorsitzende Richterin des Gerichts erstattete Strafanzeige und forderte die Entlassung des Vorsitzenden und des Mitglieds des Gerichtssenats, weil sie ein Kopftuch trugen. In der Strafanzeige hieß es: „Dieses Vorgehen gegen alle Frauen, die Kopftücher als Voraussetzung und Ausdruck ihres Glaubens tragen, ist nicht zu akzeptieren und zu verdauen.“

​Angeklagte am 1. Obersten Strafgerichtshof von Ankara Ufuk A.Und Serdar B. erschienen vor dem Richter in dem Fall, in dem sie am 14. Mai wegen „Drogenhandels“ angeklagt wurden. Der Anwalt des Angeklagten Serdar B., Alperen D., beantragte die Ablehnung des Richters. Rechtsanwalt Alperen D. sagte: „Die Republik Türkei ist ein säkularer Rechtsstaat. Die Unabhängigkeit des Gerichts ist in der Verfassung garantiert. Ich lehne den Präsidenten und das Mitglied des Gerichts ab, die mit religiösen Symbolen dienen.“

Anwalt Alperen D. sagte außerdem: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Verfassungsgericht haben keine Rechtsprechung zur Durchführung von Missionen mit religiösen Symbolen erlassen. Ich werde die Beziehungen in CMK 25 und seinen Fortsetzungen schriftlich mitteilen Da die Entlassung des Richters abgelehnt wird, beantrage ich, dass das Gerichtsgremium das Dokument zurückzieht. Der Mandant soll nach seiner Vernehmung festgenommen werden.“ „Ich möchte es“, sagte er und der Prozess wurde vom Gerichtsleiter abgebrochen. Nach dem Vorfall gab Justizminister Yılmaz Tunç in seiner diesbezüglichen Erklärung bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara Ermittlungen gegen Rechtsanwalt Alperen D. eingeleitet habe.

„Jeder hat Gewissens-, Glaubens- und Meinungsfreiheit“

Der Gerichtsleiter reichte bei der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara eine Strafanzeige ein und reichte außerdem bei der Anwaltskammer von Ankara eine Beschwerde gegen den Rechtsanwalt Alperen D. ein, der die Abberufung eines Richters beantragte, weil der Gerichtspräsident und der Mitgliedsrichter „ein Kopftuch trugen“. In der diesbezüglich bei der Generalstaatsanwaltschaft von Ankara eingereichten Strafanzeige wurde auf die Verfassung der Republik Türkei aus dem Jahr 1982 verwiesen und es hieß: „‚Jeder hat die Freiheit des Gewissens, des religiösen Glaubens und der Meinung‘ und ‚niemand kann dies tun‘ wegen ihrer religiösen Überzeugungen und Überzeugungen verurteilt oder beschuldigt werden.“ „In den geltenden Gesetzen und der ‚Kleiderverordnung‘ gibt es keine gesetzliche Regelung zum Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und Gerichtsgebäuden, bei denen es sich um öffentliche Einrichtungen handelt.“

„Die Tolerierung dieses Verhaltens ebnet wahrscheinlich den Weg für ähnliches Verhalten“

In der Strafanzeige, in der festgestellt wurde, dass der Antrag von Rechtsanwalt Alperen D., den Antrag des Richters abzulehnen, gegen die Religions- und Gewissensfreiheit verstoße, heißt es: „Wir akzeptieren und akzeptieren diese Aktion, die Rechtsanwalt Alperen D. vor vielen Menschen begangen hat.“ Menschen gegen alle Frauen, die Kopftücher als Voraussetzung und Ausdruck ihres Glaubens tragen.

In der vorbereiteten Petition wurde Rechtsanwalt Alperen D. vorgeworfen, „einen Amtsträger wegen seiner Pflicht beleidigt zu haben“, „die Öffentlichkeit zu Hass und Feindseligkeit aufzustacheln oder zu demütigen“ und „die Mission zu missbrauchen, indem er Richter mit einem unfairen Verhältnis und daher wissentlich und ungerechtfertigt ablehnte“. Das Verfahren wurde vorsätzlich dadurch unnötig in die Länge gezogen. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte eine Klage.

In der beim Präsidium der Anwaltskammer Ankara eingereichten Petition heißt es: „Ihr Präsidium der Anwaltskammer wird gebeten, die notwendigen Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwalt Alperen D. aufgrund dieses Verhaltens und seines unangemessenen Verhaltens bei der Anhörung zu würdigen und durchzuführen.“ der Beruf des Rechtsanwalts. (DHA)

T24

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