Entscheidung über „Verlängerung“ für behinderte Kandidaten, die die YKS-Prüfung ablegen müssen

ÖSYM hat beschlossen, dass der zusätzliche Zeitraum, der im Jahr 2025 für alle behinderten Studierenden beginnt, die Lese- oder Markierungsunterstützung erhalten und keinen Anspruch auf zusätzliche Zeit in zentralen Prüfungen haben, bei der YKS-Prüfung am 8. und 9. Juni eingeführt wird.

Die Präsidentschaft des Mess-, Auswahl- und Vermittlungszentrums (ÖSYM) hat beschlossen, allen behinderten Kandidaten, die keinen Anspruch auf zusätzliche Zeit bei der Hochschulprüfung (YKS) am 8. und 9. Juni haben, 30 Minuten zusätzliche Zeit zu gewähren Lese- oder Markerunterstützung.

Ein Schüler, der aufgrund einer Zerebralparese zu 76 Prozent behindert ist, gab an, dass ihm die Fingerfertigkeit fehlt und er sich in Situationen, die Feinmotorik erfordern, wie z. B. beim Halten eines Bleistifts, beim Zeichnen oder bei der Durchführung von Vorgängen, langsamer als seine Mitschüler bewegt und Schreiben, und dass ihm für die YKS-Prüfung, die er dieses Jahr ablegen wird, zusätzliche Zeit eingeräumt werden sollte. Er beantragte dies bei der Ombudsmann-Institution (KDK).

Der Student gab an, dass in der vom Rat für Hochschulbildung (YÖK) im Jahr 2022 veröffentlichten Verordnung beschlossen wurde, behinderten Studierenden zusätzliche Zeit zu gewähren, diese Praxis jedoch mit einer Verordnung im Jahr 2024 auf Anfang 2024 verschoben wurde. Studienjahr 2025 und beantragt, bei der Prüfung, die er dieses Jahr ablegen wird, zusätzliche Zeit in Anspruch zu nehmen.

Die KDK, die den Antrag prüfte, empfahl ÖSYM, den zusätzlichen Prüfungszeitraum für die YKS-Prüfung im Studienjahr 2024-2025 in der Prüfung anzuwenden, die am 8. und 9. Juni stattfinden soll um zu verhindern, dass der Studienbewerber ein Studienjahr verliert.

Auf Empfehlung hat ÖSYM die Anwendung einer zusätzlichen Zeit ab 2025 vorgezogen und beschlossen, allen behinderten Kandidaten, die keinen Anspruch auf zusätzliche Zeit bei der YKS-Prüfung haben, eine zusätzliche Zeit von 30 Minuten zu gewähren Jahr.

In der Entscheidung des ÖSYM zu diesem Thema heißt es: „Es wurde beschlossen, behinderten Kandidaten, die keinen Anspruch auf zusätzliche Zeit bei Hochschulübergangsprüfungen, einschließlich 2024-YKS, haben und Lese- oder Leseprüfungen erhalten, 30 Minuten zusätzliche Zeit zu gewähren.“ Markierungsunterstützung, und die in Ihrer entsprechenden Empfehlung an unsere Präsidentschaft dargelegte Empfehlung wurde in die Praxis umgesetzt.“ Das Wort wurde verwendet.

T24

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