Neue Regelung für Holzbauten

Es wurde eine Verordnung über die Bemessungs-, Berechnungs- und Herstellungsgrundsätze von Holzbauten erarbeitet. Die Verordnung, die bauartige Bauwerke erfasst, die aus tragenden Holzbauteilen bestehen oder bei denen unterschiedliche Bausysteme und tragende Holzbauteile gemeinsam verwendet werden, tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Verordnung über die Entwurfs-, Berechnungs- und Produktionsgrundlagen von Holzgebäuden des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung regelt die Methoden, Regeln und Bedingungen für die Bemessung und Herstellung tragender Holzbauteile und Bausysteme mit ausreichender Sicherheit entsprechend ihrem Verwendungszweck.

Wann tritt es in Kraft?

Die Verordnung, die Gebäudearten erfasst, die aus tragenden Holzbauteilen bestehen oder bei denen unterschiedliche Bausysteme und tragende Holzbauteile gemeinsam verwendet werden, tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Welche Regelungen enthält die Verordnung?

Gemäß dieser Verordnung ist es erforderlich, in den geplanten Gebäuden Materialien gemäß den Vorschriften der Baustoffverordnung und der Verordnung über die Kriterien für Baustoffe zu verwenden.

In dieser Verordnung werden in Fragen, für die es keine ausreichende Entscheidung gibt, türkische Normen als Grundlage genommen, und in Ermangelung dieser Normen werden europäische Normen als Grundlage genommen. Auch bei Sachverhalten, die nicht durch türkische oder europäische Normen geregelt sind, können international gültige Normen eingesetzt werden.

Mit der Verordnung wurden die Grundlagen für Tragwerksplanung, Materialeigenschaften, Stoßberechnungen, Bemessungsgrundsätze nach Festigkeit, Brandschutz und Dämmung festgelegt.

Dementsprechend werden bei der Planung von gemischten Gebäuden mit Holzträgern, die in Erdbebengebieten gebaut werden sollen, zusätzlich zu den in diesen Dokumenten festgelegten Regeln und Bedingungen auch die Regeln der türkischen Gebäudeerschütterungsverordnung erfüllt.

In Holzgebäuden ist die Verwendung zertifizierter Materialien mit der in der Verordnung festgelegten Qualität, Spezifikation und Qualität erforderlich. Neben den vorgegebenen Grundsätzen für die brandschutztechnische Gestaltung werden auch die Grundlagen der Brandschutzverordnung für Bauwerke beachtet.

Schornsteine ​​und Installationsrohre werden nicht an den Außenwänden des Gebäudes verlegt, und wenn es notwendig ist, die Installation an den Außenwänden zu platzieren, werden Isoliermaßnahmen ergriffen.

 

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