Eine neue Ära im Strommarkt: Garantiebriefe werden elektronisch

Für Strommarktteilnehmer ist es verpflichtend geworden, bis zum nächsten Jahr ihre bestehenden Bürgschaftsbriefe auf elektronische Bürgschaftsbriefe umzustellen. Darüber hinaus können die Garantien teilweise oder vollständig durch andere als Sicherheit akzeptierte Werte ersetzt werden.

Der Beschluss der Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) zur Elektronisierung von Garantieerklärungen im Strommarkt wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Dementsprechend werden Garantieerklärungen, die von Marktteilnehmern, die auf organisierten Stromgroßhandelsmärkten tätig sind, einzureichen sind, als elektronische Garantieerklärungen eingereicht.

Bestehende Garantiebriefe werden zum 1. Januar 2025 auf elektronische Garantiebriefe umgestellt. Garantieerklärungen, die bis zu diesem Datum nicht geändert wurden, werden bei der Garantieberechnung nicht berücksichtigt.

Die Aufzeichnungen aller kostenfreien Verbraucher, die als Marktteilnehmer im Marktverwaltungssystem (PMS) registriert sind, werden ab dem ersten Geschäftstag gelöscht, wenn die Sicherheitenhöhe nicht den bis 11:00 Uhr einzureichenden zusätzlichen Sicherheitenbetrag erreicht. Die Löschung der betroffenen Datensätze erfolgte bisher mit Wirkung ab dem Rechnungszeitraum der Gesamtgarantieberechnung.

Sicherheiten können gegen andere Werte eingetauscht werden

Gemäß der Änderung wird bei der Berechnung der türkischen Lira-Äquivalente der Garantien der von der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) um 15.30 Uhr einen Werktag vor dem Tag der Berechnung bekannt gegebene Devisenkaufkurs berücksichtigt Konto für Bargeldgarantien in Fremdwährung und elektronische Garantiebriefe in Fremdwährung.

Für inländische Staatsanleihen, die vom Ministerium für Finanzen und Finanzen ausgegeben werden, werden die am Tag der Berechnung durch das CBRT im Amtsblatt veröffentlichten Richtpreise zugrunde gelegt. Für die vom Finanz- und Finanzministerium ausgegebenen Eurobonds werden die vom zentralen Schlichtungsrat festgelegten Preise maßgeblich sein.

Hinterlegen Marktteilnehmer mehr als eine Art von Sicherheiten, kann die betreffende Sicherheit teilweise oder vollständig durch andere als Sicherheit akzeptierte Werte ersetzt werden.

Der Bewertungskoeffizient wird auf Werte angewendet, die als Sicherheit akzeptiert werden, mit Ausnahme von Bargeld in türkischer Lira und elektronischem Garantieschreiben in türkischer Lira. Der jeweilige Bewertungskoeffizient wird vom Marktbetreiber auf Vorschlag der zentralen Abwicklungsstelle unter Berücksichtigung der auf diesen Märkten angewandten Bewertungskoeffizienten festgelegt.

Wird eine Sicherungsmaßnahme für die Sicherheit getroffen oder tritt eine Situation ein, die den Charakter des betreffenden Wertes als definitive Garantie ausschließt, werden diese Werte bei der Gesamtbesicherungsberechnung des Marktteilnehmers nicht berücksichtigt.

 

T24

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