Die Regelung, dass Studierende im Auftrag der Polizei eine Hochschulausbildung absolvieren müssen, wurde aufgehoben

Die Verordnung über Studierende, die im Auftrag der Generaldirektion Sicherheit an Hochschulen ausgebildet werden sollen, wurde abgeschafft.

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung; Die Verordnung über Studierende, die im Auftrag der Generaldirektion Sicherheit an Hochschulen ausgebildet werden sollen, wurde abgeschafft.

Ziel der aufgehobenen Verordnung ist: Im Rahmen der Präsidentschaft der Polizeiakademie werden die Qualifikationen der Studenten festgelegt, die an Fakultäten oder Hochschulen ausgebildet werden sollen, um qualifizierte Arbeitskräfte in den von der Generaldirektion Sicherheit geforderten Fachgebieten, Auswahl- und Einstellungsgrundsätzen, Personalrechten, Disziplinargrundsätzen und Studentengenehmigungen auszubilden Es wurde beschlossen, die Art und Weise und die Grundlagen für den Erfolgsstatus, den Abschluss und die Ernennung, die Beendigung des Studiums und andere Angelegenheiten zu regeln.

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