„Don Quijote“-Entscheidung des Verfassungsgerichts

Das Verfassungsgericht erklärte die Entscheidung der Strafvollzugsanstalt für ungültig, die sich weigerte, das Buch „Don Quixote“ auszuhändigen, das ein Gefangener namens Hasan Ataç, der gerade Spanisch lernte, angefordert hatte, um im Gefängnis seine Sprachkenntnisse nicht zu verlieren. Er beschloss, die Bitte des Gefangenen anzunehmen.

Hasan Ataç, der im Silivri-Gefängnis inhaftiert ist, bat die Verwaltung der Strafanstalt, die Originalversion des Buches mit dem Titel „Don Quijote“ zur Verfügung zu stellen, mit der Begründung, dass er Spanisch gelernt habe und seine Sprachkenntnisse nicht verlieren wolle. Nachdem die Verwaltung erklärt hatte, dass das Werk übersetzt werden sollte und die Übersetzungsgebühr vom Gefangenen getragen werden sollte, beantragte Ataç bei Silivri das zweite Strafgericht. Die Richterschaft und das Oberste Strafgericht von Silivri lehnten den Antrag des Gefangenen ab und wiederholten die Begründung für die von der Verwaltung der Strafanstalt vorgebrachte Ablehnungsentscheidung.

Nachdem das Gericht seinen Antrag abgelehnt hatte, brachte Ataç die Angelegenheit vor das Verfassungsgericht. Verfassungsgericht; Es entschied einstimmig, dass der Antrag angenommen wurde, dass die These, dass die Meinungsfreiheit verletzt worden sei, akzeptabel sei und dass die im 26. Element der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit verletzt sei.

T24

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