Erhöhung des Arbeitslosenversicherungsfonds
Der Satz der Prämieneinnahmen der Arbeitslosenversicherung aus dem Vorjahr wurde für 2024 auf 50 Prozent erhöht. Der im Amtsblatt veröffentlichte Präsidialerlass zur Erhöhung des Satzes der Einnahmen aus dem Arbeitslosenfonds, die für die im siebten Absatz von Artikel 48 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Nr. 4447 genannten Zwecke verwendet werden sollen, ist in Kraft getreten.
Verwendungszweck des Fonds
Gemäß dem Arbeitslosenversicherungsgesetz werden die Prämieneinnahmen des Arbeitslosenversicherungsfonds dazu verwendet, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte zu erhöhen, das Risiko der Arbeitslosigkeit durch eine Verbesserung der Qualifikationen der Arbeitnehmer zu verringern und sicherzustellen, dass diejenigen, die aufgrund der technologischen Entwicklung voraussichtlich arbeitslos werden, arbeitslos werden Die auf andere Bereiche ausgerichteten Mittel sind für die Ergreifung und Umsetzung beschäftigungssteigernder und schützender Maßnahmen sowie für Arbeitsvermittlungs- und Beratungsdienste vorgesehen. Es ist vorgesehen, dass sie für die Durchführung von Arbeitsmarktforschung und Planungsstudien sowie für Zahlungen im Zusammenhang mit den finanziellen und sozialen Rechten von Personen verwendet werden diejenigen, die in vertraglich vereinbarten Personalpositionen arbeiten und deren Visa aus dem Fonds bezahlt werden müssen, und das Personal, das gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften in institutionelle Positionen berufen wird und weiterhin in der Institution arbeitet.