Begründung der Entscheidung des Verfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht (AYM) hat die Begründung für die Zensurgesetz-Entscheidung veröffentlicht. In der Entscheidung, die mit neun gegen sechs Mitgliedern getroffen wurde, wurde festgestellt, dass das Verbrechen der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen an die Öffentlichkeit – TCK-Artikel 217/A“, bekannt als Zensurgesetz, nicht verfassungswidrig sei.
Einzelheiten zur Entscheidung und abweichende Meinungen
In der Entscheidung, die von den Mitgliedern des Verfassungsgerichts Zühtü Arslan, Hasan Tahsin Gökcan, Engin Yıldırım, Emin Kuz, Yusuf Şevki Hakyemez und Kenan Yaşar abgelehnt wurde, wurde argumentiert, dass der Artikel, der eine Gefängnisstrafe für Desinformation vorsieht, nicht annulliert werden sollte.
Meinungsfreiheit und Bewertung der Entscheidung des Verfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht verteidigte die Verfassungsmäßigkeit der Regelung und betonte, dass die Meinungsfreiheit eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft sei. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass unwahre Informationen gesellschaftliche Interessen gefährden könnten, und kam zu dem Schluss, dass die Regelung auf die Befriedigung eines zwingenden gesellschaftlichen Bedürfnisses abzielt.