Der zusätzliche Erhöhungsbeschluss für Rentner wurde im Amtsblatt veröffentlicht

T24-Wirtschaft

Die Entscheidung, die SSI- und Bağ-Kur-Renten von 42 Prozent auf 49 Prozent zu erhöhen und damit die Renten der Beamten anzugleichen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Obwohl es am 25. Januar von der Großen Türkischen Nationalversammlung verabschiedet wurde, wurde der Gesetzentwurf zur zusätzlichen Erhöhungsentscheidung für Beştepe vom Präsidenten abgelehnt. Recep Tayyip ErdoğanEs trat nach der Unterzeichnung durch das Amtsblatt und der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Die Rentenregelungen wurden im von Präsident Recep Tayyip Erdoğan unterzeichneten und heute veröffentlichten Amtsblatt festgelegt. Dementsprechend wurde die Mindestrente, die 7.500 Lira betrug, auf 10.000 Lira erhöht. In die Entscheidung flossen folgende Ausführungen ein:

„* ELEMENT 5 – Der Ausdruck „7.500“ im ersten Absatz des Zusatzartikels 19 des Sozialversicherungs- und allgemeinen Krankenversicherungsgesetzes Nr. 5510 vom 31.5.2006 wurde in „10.000“ geändert.

Die veröffentlichten Entscheidungen umfassten die Änderung des entsprechenden Gesetzes Nr. 5510 sowie die Hinzufügung eines diskontinuierlichen Elements. Das hinzugefügte vorübergehende Element enthielt die folgende Erklärung: „Die ab Januar 2024 berechneten monatlichen Beträge werden mit Wirkung ab Januar 2024 um 49,25 % erhöht, basierend auf dem auf Belegbasis zu zahlenden Betrag.“ Der springende Punkt ist folgender:

„VORÜBERGEHENDES ELEMENT 102 – An die Versicherten und Begünstigten im Rahmen der Klauseln (a) und (b) des ersten Absatzes des 4. Elements; Die monatlichen Preise der vor Beginn des Jahres 2024 gewährten Einkünfte und Renten sowie der im Jahr 2024 zu gewährenden Invaliditäts-, Alters- oder Sterberenten, berechnet ab Januar 2024, gemäß dem 27., 29., 33. und diskontinuierlichen 2. Element Dieses Gesetz basiert auf der dokumentarisch zu zahlenden Maßnahme und wird ab Januar 2024 um 49,25 % erhöht.

Einkommen und Gehälter, die in der im ersten Absatz genannten Form erhöht werden, werden nicht gesondert gemäß dem 55. Element erhöht, mit Ausnahme der diesbezüglich festgelegten Erhöhung im Januar 2024.“

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