Mit der vom Innenministerium im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurde die ermäßigte Zahlungsfrist für Verkehrsstrafen von 15 Tagen auf 1 Monat erhöht.
Die Verordnung über die Verfahren und Grundsätze, die bei der Ausstellung, Sammlung und Nachverfolgung von Bußgeldbescheiden der Verkehrsverwaltung anzuwenden sind, wurde geändert. Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung des Innenministeriums; Der Zeitraum, um von der um 25 Prozent ermäßigten Möglichkeit zur vorzeitigen Zahlung von Verkehrsstrafen zu profitieren, wurde von 15 Tagen auf 1 Monat verlängert. (DHA)
T24