Der für das KKM erforderliche Mindestreservesatz wurde von 30 Prozent auf 25 Prozent gesenkt.

Die Zentralbank hat einen neuen Schritt unternommen, um den Übergang zu türkischen Lira-Einlagen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, die erforderlichen Mindestreservesätze für Konten mit Wechselkursschutz von 30 Prozent auf 25 Prozent für Laufzeiten bis zu 6 Monaten zu senken.

Die Mitteilung des Amtsblatts Nr. 32445 über die Änderung der CBRT-Erklärung zu zwingenden Bestimmungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

In der Mitteilung werden die erforderlichen Mindestreservesätze für wechselkursgeführte Konten von 30 Prozent auf 25 Prozent für Laufzeiten bis zu 6 Monaten und für Fremdwährungseinlagen/Beteiligungsfonds (ausgenommen ausländische Bankeinlagen/Beteiligungsfonds und Edelmetalldepotkonten) gesenkt ) für alle Laufzeiten. Es wurde beschlossen, den zusätzlich erforderlichen Mindestreservesatz in TL von 4 Prozent auf 8 Prozent zu erhöhen.

 

T24

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